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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EPAC14 GmbH - Egger PowAir Cleaning

Präambel / Vorwort

05. April 2022 | Geschrieben von Gründer und Geschäftsführer Robert Egger

EPAC14 GmbH - Egger PowAir Cleaning, Salzburg, nachstehend kurz Egger PowAir.

Egger PowAir Cleaning ist ein Spezialunternehmen für die mobile Reinigung mittels Trockeneisstrahlen, Reinigung mit kalter Druckluft (KDL-Verfahren), Reinigung mit heißer Druckluft und PowAir Granulate®/PowAir Glasspearls® in ganz EU-Europa und der Schweiz.

Egger PowAir betreibt, verkauft, vermietet, verleast und erbringt Dienstleistungen mit Egger PowAir Cleaning Systemen, auch unter Verwendung von Geräten namhafter Hersteller wie z.B.: Kompressoren von Atlas Copco®, Trockeneisstrahlgeräte von Weltmarktführer Cold Jet®, Strahlgeräte für heiße Druckluft von Farrow System®. Egger PowAir arbeitet in ganz EU-Europa und der Schweiz mit PowAir Cleaning Systempartnern zusammen, welche sich den Qualitätsstandards und der Arbeitsweise von Egger PowAir Cleaning verpflichtet haben.

Nur Systempartner und Firmen welche die Marke „Hot PowAir Cleaning mit PowAir Granulate® und PowAir Glasspearls®“ beziehungsweise die Marke „Cold PowAir Cleaning®“ führen, sind von Egger PowAir Cleaning autorisiert.

A. Rahmenbedingungen für alle Egger PowAir Cleaning Leistungen: Dienstleistung der Reinigung und Behandlung von Oberflächen aller Art sowie Geräten, Industriemaschinen, Anlagen, Kraftwerkseinrichtungen, Fahrzeugen, Brücken und Bauten usw. mittels Trockeneisstrahlen, Reinigung mit kalter Druckluft nach dem Egger Verfahren (KDL-Verfahren), Reinigung mit heißer Druckluft und Granulaten. Verkauf, Vermietung und Leasing von Maschinen und Geräten inklusive Fahrzeugen für PowAir Cleaning. Markenschutz, Patententwicklung, Design, Entwicklung von Ausbildungs- und Trainingsmethoden und -materialien für Egger PowAir Cleaning.

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen EPAC14 GmbH - Egger PowAir Cleaning, Salzburg, nachstehend kurz Egger PowAir genannt.

1. Geltung

1.1. Egger PowAir Cleaning schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen für Auftraggeber, welche Unternehmer oder natürliche Personen sind, ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger zum Angebot gehöriger, schriftlicher Preislisten und Produktbeschreibungen, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Egger PowAir Cleaning und dem jeweiligen Auftraggeber in der dann gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Egger PowAir Cleaning werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen widerspricht.

1.3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.4. Entgegenstehende oder von den Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis von Egger PowAir Cleaning nur dann wirksam, wenn sie von Egger PowAir Cleaning ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Egger PowAir Cleaning widerspricht der Einbeziehung von Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich, weiterer Widersprüche von Egger PowAir Cleaning gegen Bedingungen des Auftraggebers bedarf es nicht.

1.5. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Preislisten und Produktbeschreibungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Egger PowAir Cleaning, gelten diese in der genannten Reihenfolge. Das individuelle Angebot geht also allen anderen Vertragselementen vor.

1.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder einzelner Vertragselemente unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Egger PowAir Cleaning an den Auftraggeber. Die Angebote von Egger PowAir Cleaning sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Egger PowAir Cleaning gebunden.

2.2. Erteilt der Auftraggeber unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot der Egger PowAir Cleaning, einen Auftrag an Egger PowAir, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Egger PowAir Cleaning gebunden.

2.3. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Egger PowAir Cleaning zustande.

2.4. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Egger PowAir Cleaning z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung der Egger PowAir Cleaning. Innerhalb des Rahmens der Leistungsbeschreibung besteht bei der Erfüllung des Vertrages Gestaltungsfreiheit von Egger PowAir Cleaning.

3.2. Für den Fall, dass durch Egger PowAir Cleaning ein Pflichtenheft zu erstellen ist, geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers.

3.3. Egger PowAir Cleaning ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.4. Bei teilbaren Leistungen ist Egger PowAir Cleaning berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3.5. Soweit Egger PowAir für den Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss erkennbar, Leistungen von Dritten zukauft und soweit für diese Leistungen keine besondere Leistungsbeschreibung vereinbart wurde, gilt die zwischen Egger PowAir Cleaning und den Dritten vereinbarte Leistungsbeschreibung auch für den Auftraggeber.

3.6. Der Auftraggeber hat Egger PowAir Cleaning unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.

3.7. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die der Durchführung des Auftrages zugrunde liegenden Informationen und Unterlagen auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

3.8. Soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, umfasst der Auftrag keine Verpflichtung von Egger PowAir Cleaning zur rechtlichen Prüfung der erbrachten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter.

3.9. Soweit die Egger PowAir Cleaning auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung ihrer Leistungen hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung auf den Auftraggeber über.

3.10. Der Auftraggeber hat nur einen Anspruch auf die Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt.

3.11. Egger PowAir Cleaning ist berechtigt, auf allen von Egger PowAir Cleaning für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Egger PowAir Cleaning und allenfalls den Urheber hinzuweisen.

3.12. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und bestätigt, dass eine Stunde in allen Angeboten und bei der praktischen Ausführung der Arbeiten wie folgt definiert ist: 50 Minuten Reinigungsarbeiten, 10 Minuten Pause. Diese 50/60 Regelung entspricht geltendem EU-Recht und Arbeitsrecht.

3.13. Wünscht der Auftraggeber die Stornierung eines zustande gekommenen Vertrages, so ist die Stornierung schriftlich zu erklären. Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Arbeiten ist die Stornierung kostenlos möglich. Bei kurzfristigerer Stornierung gelten folgende Stornogebühren:

  • Zwischen 89 und 60 Tagen vorher: 15% des vereinbarten Entgelts
  • Zwischen 59 und 30 Tagen vorher: 30% des vereinbarten Entgelts
  • Zwischen 29 und 21 Tagen vorher: 40% des vereinbarten Entgelts
  • Zwischen 20 und 14 Tagen vorher: 50% des vereinbarten Entgelts
  • Zwischen 13 und 7 Tagen vorher: 60% des vereinbarten Entgelts
  • Kürzer als 7 Tage vorher: 70% des vereinbarten Entgelts

4. Sonderbestimmungen

4.1. Soweit die Leistungen von Egger PowAir Cleaning Wartungsarbeiten oder ähnliches beinhalten, schuldet Egger PowAir keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.

4.2. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, bevor Egger PowAir Cleaning mit den Arbeiten beginnt.

4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Geräte und Anlagen welche Strom führen könnten oder welche statische Aufladungen erfahren könnten, von autorisierten Meisterbetrieben mit Potenzialausgleich oder anderen notwendigen Sicherungen zu versehen.

4.4. Der Auftraggeber stellt Egger PowAir Cleaning während der gesamten Zeit der Ausführung der vereinbarten Leistungen entsprechendes Fachpersonal zur Verfügung.

4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Entsorgungskosten für die bei der Reinigung anfallenden Materialien zu tragen und Egger PowAir Cleaning zu erstatten.

4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Materialien und Werkstoffe die durch Egger PowAir Cleaning abgestrahlt werden, im Detail zu benennen und Gefahrenstoffe sowie gefährliche Inhaltsstoffe detailliert, vollständig, wahrheitsgemäß, schriftlich, vor Arbeitsbeginn an Egger PowAir Cleaning bekannt zu geben.

5. Termine

5.1. Die verbindliche Vereinbarung von Fristen und Terminen ist nur in Schriftform möglich.

5.2. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern Fristen bzw. verschieben Termine zumindest um die Dauer des unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignisses.

5.3. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen, wenn er Egger PowAir Cleaning schriftlich eine angemessene, mindestens aber 14-tägige Nachfrist gewährt hat.

5.4. Hält der Auftraggeber die schriftlich vereinbarten Termine nicht ein, ist er verpflichtet Ausfallzeiten Egger PowAir Cleaning finanziell abzugelten.

6. Entgelt

6.1. Alle Preise verstehen sich als Netto-Beträge in Euro zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

6.2. Kostenvoranschläge von Egger PowAir Cleaning sind grundsätzlich unverbindlich. Kostenüberschreitungen bis 15% gelten vom Auftraggeber als genehmigt.

6.3. Alle Leistungen und Barauslagen von Egger PowAir Cleaning, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

6.4. Der Entgeltanspruch von Egger PowAir Cleaning entsteht für jede Teilleistung, sobald diese erbracht wurde.

6.5. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Egger PowAir Cleaning ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Egger PowAir trotzdem das vereinbarte Entgelt.

6.6. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ist Egger PowAir Cleaning berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

7. Zahlung

7.1. Die Rechnungen von Egger PowAir Cleaning sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind sofort ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

7.2. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Egger PowAir Cleaning.

7.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Egger PowAir Cleaning aufzurechnen.

7.4. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz als vereinbart.

7.5. Nach erfolgloser Mahnung mit einer 7-tägigen Nachfrist kann Egger PowAir Cleaning sämtliche Leistungen sofort fällig stellen.

7.6. Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist Egger PowAir Cleaning berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten.

7.7. Egger PowAir Cleaning kann auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

7.8. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen gilt Terminverlust bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

8. Vorzeitige Auflösung

8.1. Egger PowAir Cleaning ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung unmöglich wird, der Auftraggeber wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität bestehen.

8.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn Egger PowAir Cleaning fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

9. Geheimhaltungsverpflichtung & Abwerbeverbot

9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle geheimhaltungswürdigen Informationen über Egger PowAir Cleaning geheim zu halten. Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

9.2. Beide Parteien verpflichten sich, keine Kunden oder Mitarbeiter des jeweils anderen abzuwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei Verstoß: EUR 10.000,00 je Verstoß.

9.3. Dies gilt auch für Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen.

10. Haftung

10.1. Bei Reinigungsleistungen gelten keine Grundsätze der Gewährleistung. Bei Vermietung und Verkauf gelten die Gewährleistungsfristen 6 Monate ab Übergabe.

10.2. Der Auftraggeber hat die übergebenen Leistungen spätestens am selben Tag schriftlich abzunehmen oder allfällige Mängel auf den Lieferscheinen schriftlich zu rügen.

10.3. Verdeckte Mängel sind binnen 14 Tagen zu rügen.

10.4. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.

10.5. Dem Auftraggeber steht nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung zu.

10.6. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

10.7. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Egger PowAir Cleaning ist ausgeschlossen.

10.8. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Schadensersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Egger PowAir Cleaning. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald Egger PowAir die Waren dem Beförderungsunternehmen übergeben hat.

11.2. Auf die Rechtsbeziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

11.3. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart.

Salzburg, 05. April 2022 – EPAC14 GmbH - Egger PowAir Cleaning, Robert Egger – Geschäftsführer

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